Allgemeine Geschäftsbedingungen
FirstAttribute AG
Am Büchele 18
86928 Hofstetten
Deutschland
E-Mail: info@firstattribute.com
Tel: +49 89 215 442 400
Tel: +49 89 215 442 409
Vorstand: Andreas Martin
Aufsichtsrat: Thomas Pietz
Handelsregisternummer: HRB 31511 Amtsgericht Augsburg
Ust-IdNr: DE 213979707
Index
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Lizenzbedingungen und die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit Kunden, sofern die FirstAttribute AG eine Leistung anbietet bzw. erbringt, nicht also für Geschäfte, bei welchen die FirstAttribute AG Käufer oder Besteller einer Leistung ist.
Ausschließliche Geltung dieser Bedingungen
Ein Vertrieb von Software und alle damit zusammenhängenden Leistungen werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn die FirstAttribute AG dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch wenn die FirstAttribute AG diesen nicht ausdrücklich widerspricht, bedeutet dies keine stillschweigende Anerkennung. Die nachfolgenden Bedingungen gelten bezüglich Vertrieb von Software und allen damit zusammenhängenden Leistungen für die gegenwärtige und auch die zukünftige Geschäftsbeziehung, auch wenn die FirstAttribute AG nicht ausdrücklichen Bezug auf diese nimmt. Mit dem Vertragsschluss erkennt der Verkäufer die folgenden Allgemeinen Bedingungen an.
Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist deutsch. Die Angebote der FirstAttribute AG auf der Website sind freibleibend. Damit ist die FirstAttribute AG im Falle der Nichtverfügbarkeit von Leistungen die über die Webseite bezogen werden nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern die FirstAttribute AG die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt hat. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist keine Bestätigung der Bestellung. Im Regelfall erfolgt die Lieferung per Download. Der Vertragsschluss kommt hierbei durch die Zusendung der Vertragsbestätigung per E-Mail mit Downloadlink und Lizenzdatei zustande. In der Vertragsbestätigung sind auch diese Bedingungen enthalten.
Preiskennzeichnung
Lieferung innerhalb Deutschlands: die Preise auf der Rechnung sind Preise inklusive Mehrwertsteuer.
Lieferung innerhalb der EU: bei Angabe einer Umsatzsteuer-Kennnummer sind die Preise auf der Rechnung Nettopreise. Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist vom Kunden abzuführen.
Lieferung außerhalb der EU: Die Preise auf der Rechnung sind Nettopreise; die Umsatzsteuer entfällt.
Zahlungsbedingungen Rechnung
- Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Rechnungsstellung fällig.
- Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der FirstAttribute AG und dem Kunden zulässig.
Zahlungsbedingungen Online Shop
- Preise enthalten keine Umsatzsteuer und sind Nettopreise.
- Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Wechselkursgebühren, Überweisungsgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Kosten auf die Geldübermittlung können auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
- Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.
- Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
- Zahlungen per Kreditkarte werden über unseren Partner Novalnet AG durchgeführt. Novalnet kann im Zusammenhang mit der Zahlung eine Validitätsprüfung der Karteninformationen durchführen.
- Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
Gewährleistung
- Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit der beim Kunden vorhandenen Hard- und Software zusammenarbeitet.
- Die FirstAttribute AG hat die Software mit Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt. Jedoch ist den Vertragsparteien bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Mängeln vollkommen freie Software zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich daher – nicht nur zur Beachtung seiner Schadensminderungspflicht – in regelmäßigen angemessenen Abständen, vor der Erstinstallation bzw. vor der Installation von Updates und unverzüglich bei Anzeichen eines Mangels eine vollständige Sicherung seiner Daten vorzunehmen.
- Für die vereinbarte Beschaffenheit ist grundsätzlich die Produktbeschreibung maßgeblich. Soweit eine Produktbeschreibung nicht vorliegt, richtet sich die Beschaffenheit nach mittlerer Art und Güte.
- Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche. Die FirstAttribute AG ist jederzeit berechtigt Verbesserungen an der Software vorzunehmen.
- Eine aktualisierte Dokumentation wird nur bei wesentlichen Änderungen der Software vorgenommen und kann von der Webseite der FirstAttribute AG heruntergeladen werden.
- Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung steht der FirstAttribute AG zu.
- Der Kunde ist verpflichtet an der Behebung eines Mangels, insbesondere durch Download und Installation eines Updates mitzuwirken.
- Die zur Verfügung gestellten Fassungen der Software sind nach bestem Wissen der FirstAttribute AG frei von Schutzrechten Dritter, die die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden ausschließen oder erheblich beeinträchtigen. Der Kunde ist verpflichtet die FirstAttribute AG unverzüglich von drohenden Ansprüchen wegen angeblicher Schutzrechtsverletzungen zu unterrichten, auf Wunsch der FirstAttribute AG dieser die alleinige Rechtsverteidigung zu überlassen und gegebenenfalls die FirstAttribute AG in zumutbarem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen, so wird die FirstAttribute AG nach ihrer Wahl entweder auf eigene Kosten für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so abändern, dass sie die Schutzrechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Stellen diese beiden Alternativen einen unverhältnismäßigen Aufwand dar, kann die FirstAttribute AG unter Rückgewähr der empfangenen Leistungen und Schadensersatz von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ansprüche aus Mängeln verjähren nach einem Jahr ab deren Entstehung.
- Hat der Kunde Mängelhaftungsansprüche gegenüber der FirstAttribute AG geltend gemacht, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder die FirstAttribute AG für den geltend gemachten Mangel nicht haftet, so hat der Kunde allen der FirstAttribute AG entstandenen Aufwand zu ersetzen.
- Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Dem Kunden steht dann das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen.
- Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Rügt der Kunde einen erkannten Mangel nicht unverzüglich, kann er sich auf diesen nicht berufen.
- Der Kunde soll die Mängelerscheinung möglichst präzise darstellen.
- Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
- Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, gelten anstelle der vorgenannten Ziffern 6, 9 und 12 die gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung
- Für Personenschäden (schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haftet die FirstAttribute AG unbeschränkt. Dies gilt auch für sonstige Schäden, die dem Kunden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstanden sind, haftet die FirstAttribute AG auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch bis zur Höhe der dreifachen Lizenzgebühr. Im Übrigen ist die Haftung der FirstAttribute AG für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt dann vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die FirstAttribute AG haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn.
- Soweit die Haftung der FirstAttribute AG nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies ebenfalls für die Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FirstAttribute AG.
Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln (Sach- und Rechtsmängel) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr.
- Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt auch für Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
- Die Verjährungsfristen in Ziff. 1-2 gelten mit folgenden Maßgaben:
- a) Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes.
- b) Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eigentumsvorbehalte
FirstAttribute behält sich das Eigentum an ihren Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem abgeschlossenen Vertrag vor.
Support
Bestandteil des Supports sind Hilfestellungen bei technischem Fehlverhalten der Software, wenn dieses aus der Funktion der Software heraus entsteht. Aktuelle Dokumentationen für die Selbstkonfiguration sind Teil des Supports.
Die Service-Zeiten und Erreichbarkeit:
- Unterstützung in deutscher und englischer Sprache innerhalb der gängigen Büroöffnungszeiten (08:00 bis 17:00 Uhr MEZ) als Fernwartung
Der Support bezieht sich auf die korrekte Funktionsweise der Software unter der Bedingung der korrekten Bereitstellung von IT-Infrastruktur gemäß der Systemvoraussetzung. Anpassungen, die sich aus Änderungen in der IT-Umgebung des Kunden ergeben, sind nicht enthalten.
Zusätzlich buchbare Leistungen, die über den Standard-Support hinausgehen und nicht enthalten sind:
- Unterstützungsdienstleistung bei Falschkonfigurationen durch den Kunden
- Unterstützungsdienstleistung bei Fehlersuche und ggf. Behebung von Problemen, die nach Umstellung an der IT-Infrastruktur (z.B. Windows Server) oder anderen Systemen entstehen
- Unterstützungsdienstleistung zur Konfiguration von Drittsystemen, wie z.B. Windows Server, Device-Einstellungen, Firewalls, Rechtevergabe
- Unterstützungsdienstleistung beim Umzug (Migration) unserer Services
- Initialer Einrichtungssupport
Für weitere Unterstützungsdienstleistungen sind eigene Angebote möglich.
EULA
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten sowohl für die private Anwendung als auch gegenüber Unternehmern. Werden Verbraucher Vertragspartner gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Regelungen.
Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen regeln abschließend die Nutzungsüberlassung und Wartung der Software der FirstAttribute AG.
Begriffsdefinitionen
Standort: Standort (oder „Site“) ist ein räumlich begrenzter Bereich (z.B. Campus, Firmengelände) bis zu 10 km Durchmesser, welches ausschließlich vom Kunden genutzt wird.
Kunde: Vertragspartner, dem die Software überlassen wird.
Managed User: Alle im AD verwalteten Mitarbeiter eines Unternehmens.
Nutzer (End-User): Anwender, der mit der Software arbeitet.
Lizenzüberlassung
Die FirstAttribute AG räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, das Softwareprogramm (nachfolgend „Software“ genannt) nach dem im Lizenzmodell bestimmten Umfang zu nutzen. Die Dokumentation wird in elektronischer Form geliefert. Die Überlassung erfolgt in maschinenlesbarer Form (Objectcode). Die Lieferung von Quellcode (Sourcecode) ist nicht geschuldet.
Die Software ist zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden bestimmt. Für die Einräumung des Nutzungsrechtes ist eine Vergütung zu entrichten.
Eine Weitergabe, z.B. durch Weiterverkauf oder Vermietung der Software ist ohne vorherige Genehmigung der FirstAttribute AG in Textform nicht erlaubt.
Aktivierung der Software
Bestimmte Softwareprodukte der FirstAttribute AG sind nur nutzbar, falls eine Aktivierung des Softwareproduktes über einen Lizenzschlüssel, das Internet oder per E-Mail erfolgt. Ohne Aktivierung kann die Software nicht genutzt werden. Das Umgehung der Aktivierung oder die Nutzung der Software ohne Aktivierung gelten als Lizenzverstoß.
Nutzungsumfang
1.Nutzungshandlungen:
Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf folgende Nutzungshandlungen im Rahmen des vertraglichen Gebrauchs:
– die Installation der Software auf dem(n) bestimmungsgemäßen Rechner(n) und die Anfertigung von Sicherungskopien; Sicherungskopien auf Datenträger, die gewöhnlich zur Weitergabe bestimmt sind (CD, DVD usw.), sind mit einem Urheberrechtshinweis und einem Weitergabeverbot zu kennzeichnen.
– das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und die Abarbeitung des Programms;
– notwendige Handlungen im Rahmen einer Fehlerberichtigung gem. § 69d Abs. 1 UrhG und
– Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität gem. § 69e Abs. 1 UrhG.
– Backup des Rechners, auf dem die Software installiert ist (Image)
- Nutzungssperre:
Die vertragsgegenständliche Software ist durch eine technische Nutzungssperre, d.h. durch einen technischen Sicherheitsmechanismus, vor unberechtigter Nutzung und Vervielfältigung geschützt. Die Freischaltung dieser Nutzungssperre durch die FirstAttribute AG ist für den Betrieb der Software notwendig. Die für die Freischaltung notwendigen „Schlüssel“ (z.B. Hardwaredongle, Software- oder Lizenzcode) erhält der Kunde von der FirstAttribute AG im Rahmen des vertraglichen Gebrauchs.
- Der Anwender stimmt zu, dass die Software einmal täglich bei bestehender Internetverbindung Kontakt zu einem Server des Rechteinhabers aufnehmen kann, um nach einer aktuelleren Programmversion zu suchen. Es werden hierbei keine persönlichen Daten des Anwenders oder technische Daten des vom Anwender benutzten Rechners übertragen. Die zu übermittelnden Daten beinhalten lediglich Angaben zur installieren FirstWare-Software (z.B. Sprach- und Programmversion, Zeitpunkt der Installation). Steht eine aktuellere Programmversion zur Verfügung, kann der Anwender wählen, ob er diese installieren möchte oder nicht.
- Der Gebrauch der Software beschränkt sich auf die komplette und vollständige Anwendung. Das Gebrauchen von einzelnen Teilen der Software ist nicht gestattet.
- Entzug der Nutzungsrechte
Der Rechteinhaber ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen dem Nutzer alle Nutzungsrechte zu entziehen. Alle verwendeten eingetragenen Marken/Warenzeichen und Produktnamen werden hiermit als Eigentum ihrer Inhaber anerkannt. Es ist unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
Nachlizenzierung
FirstAttribute darf die Nutzung der Programme prüfen („Audit“), vorausgesetzt, der FirstAttribute kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei dem Audit des Softwareherstellers behilflich zu sein, den Softwarehersteller (FirstAttribute) in angemessenem Rahmen zu unterstützen und dem Softwarehersteller hinreichenden Zugang zu Informationen zu gewähren.
Zudem verpflichtet sich der Kunde, gegebenenfalls zu wenig bezahlte Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten.
Wenn die Zahlung nicht erfolgt, ist der Softwarehersteller (FirstAttribute) berechtigt, Technische Unterstützung, Lizenzen sowie den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Softwarehersteller (FirstAttribute) nicht für Kosten einzustehen hat, die durch die Mithilfe bei einem Audit entstehen.
Veränderung und Weitergabe der Software
- Es ist unter allen Umständen untersagt, Änderungen am Quellcode der Programmdateien vorzunehmen. Jegliche Art der Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software und mitgelieferten Dateien, die Veränderung der Verzeichnisstruktur sowie andere Änderungen der Software werden durch den Rechteinhaber zur Anzeige gebracht und nach § 263a StGB geahndet. Der Rechteinhaber behält sich ausdrücklich die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
- Die FirstAttribute AG behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Weiterverbreitung der Software auf bestimmten Websites oder Datenträgern oder die Weiterverbreitung durch bestimmte Personen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu untersagen. Alle Copyright- und Produkthinweise sowie Bilder, die die Software verwendet, erstellt und/oder gezeigt werden, dürfen nicht entfernt werden.
- Eine Weiterverbreitung der Software in einer Art und Weise oder in einem Zusammenhang, die dem Ansehen der FirstAttribute AG, deren Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Partnern schaden kann, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere bei der Verbreitung der Software auf Websites mit rassistischen, pornographischen, verfassungsfeindlichen, beleidigenden, verbotenen oder rechtswidrigen Inhalten.
Urheberrechte
- Die Software und Benutzerdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Schutzrechte an diesen stehen nur der FirstAttribute AG zu.
- Der Kunde darf ohne Zustimmung der FirstAttribute AG über obige Nutzungshandlungen (§ 5 Nutzungsumfang) hinaus die Software und das Begleitmaterial nicht nutzen, z.B. ändern, in eine andere Programmiersprache übersetzen, vervielfältigen (z. B. weitere Installationen der Software), umarbeiten, verbreiten, wiedergeben und Dritten zugänglich machen, auch nicht teilweise oder vorübergehend. Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung ist nicht gestattet.
Einwilligung in Datenverarbeitung
Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass die von ihm angegeben Kontaktdaten und Produktrelevanten Daten von der FirstAttribute AG gespeichert werden. Er stimmt ebenfalls zu, dass Informationen zu Software-Aktualisierungen, neuen Produkten, Diensten und Angeboten der FirstAttribute AG per E-Mail zugesendet werden dürfen. Dies schließt Emails zur internen Markt- und Meinungsforschung ein. Die Einwilligung kann durch den Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der FirstAttribute AG widerrufen werden.
Sonstiges
Datenschutz
- Die FirstAttribute AG hält die geltenden Datenschutzbestimmungen des BDSG ein.
- Die personenbezogenen Daten, die die FirstAttribute AG erhebt, dienen für die Erstellung und Ausführung von Bestellungen und Aufträgen, sowie zu Abrechnungen.
- Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine bei der FirstAttribute AG gespeicherten personenbezogenen Daten.
- Der Kunde hat das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei der FirstAttribute AG gespeicherten personenbezogenen Daten.
- Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Zusendung von Produktinformationen mit Wirkung für die Zukunft zu.
Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen der FirstAttribute AG ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden unbestritten sind oder durch rechtskräftigen Titel festgestellt wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Erfüllungsort Hofstetten.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hofstetten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die FirstAttribute AG bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.
Ist der Kunde kein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt die gesetzliche Regelung.
- Diese Lizenzbedingungen haben Gültigkeit, bis diese durch eine neuere Version ersetzt werden. Die FirstAttribute AG ist berechtigt, die Installation von neuen Programmversionen davon abhängig zu machen, ob der Anwender den geänderten Lizenzbedingungen zustimmt. Ist der Anwender mit der Geltung der geänderten Lizenzbedingungen nicht einverstanden, ist er zur Weiterverbreitung von Software der FirstAttribute AG nicht mehr berechtigt.
- Die verbindliche Fassung dieser Lizenzbedingungen ist ausschließlich die Version in deutscher Sprache. Ausschließlich die deutsche Fassung ist maßgeblich für den Inhalt dieser Lizenzbedingungen und die Rechte und Pflichten aus ihnen. Weitere Fassungen in anderen Sprachen dienen lediglich Informationszwecken und sind unverbindliche Übersetzungen.
Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht und das Internationale Privatrecht finden keine Anwendung.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.